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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin zum 08.12.05 aus einer Wohnung ausgezogen. Alle Werte sind abgelesen und an Techem weitergegeben, vom Vermieter. Die Fa. erstellt die Abrechnung aber erst mit den anderen Jahresabrechnung der anderen Mieter, also Ablesedatum von denen ist der 30.04.06. Nun dauert das immer ewig, bis die Abrechnung kommt, erst im November. Kann ich das irgendwie beschleunigen? Ich erhalte nämlich Geld zurück, weil ich ja alle Heizkosten vorausgezahlt habe und (fast) keine Heizung gebraucht habe.
Darf Techem eine Einzelabrechnung verweigern? Und wenn ja, wer zahlt den Zinsverlust? Lt. Fa. Techem werden generell keine Einzelabrechnungen erstellt.
vielen Dank für die Hilfe, Angelika

1 Kommentar zu „Nebekostenabrechnung, Frist für Abrechnung?”

Susanne Experte!

Nach BGB müssen keine Teilabrechnung gemacht werden.
Nein, Du kannst den Vorgang nicht beschleunigen.
Gesetzt den Fall, Du müsstest nachzahlen-wer zahlt dann die Zinsen???

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