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Mietminderung (rückwirkend)

 Irieau hat diese Frage am 08.07.2010 gestellt
Hallo, liebe Forenuser,
wir haben in unserer WG nun seit etwa zwei Monaten ein Gerüst auf der Straßenseite als auch auf der Hinterhofseite zu stehen. Seit heute ist zumindest die halbdurchsichtige Maschenplane abgemacht worden. Ich habe hier gelesen, dass es entweder 3% oder sogar 15% Mietminderung rechtfertigt. Wir haben jedoch sogar zwei Balkone, die während der Bauarbeiten nicht nutbar waren. Wie sieht es also in diesem Fall aus?

Außerdem haben wir sehr undichte Altbaufenster. Wir haben zwar versucht sie mit Hilfe von Abdichtgummistreifen abzudichten, jedoch mit eher mäßigem Erfolg. Besonders im Winter war das eher unangenehm.
Können wir nun rückwirkend auf die Wintermonate Miete mindern?

Wenn ich recht informiert bin, ist der gängige Weg die Minderung durchzuführen schlicht die Wenigerüberweisung bei gleichzeitiger Mitteilung an den Vermieter, richtig?
Wie sollten wir bei der rückwirkenden Minderung am besten vorgehen?

MfG und danke für eure Zeit.

Irieau

9 Kommentare zu „Mietminderung (rückwirkend)”

 Balkonexperte Experte!
08.07.2010 16:08

Sie erwarten von einem Forum quasi eine Rechtsberatung, in dem Sie die Höhe der möglichen Mietminderung hinterfragen. Rechtsberatung ist aber nur Anwälten und in diesem Fall Mietervereinen erlaubt.

Alles zum Thema Mietminderung finden Sie in den folgenden Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rung_index.htm

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html

http://www.internetratgeber-recht.de...aengel/em1.htm
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 Irieau
08.07.2010 16:24

Danke für die schnelle Antwort. Der zweite, vierte und fünfte Link sind leider verkürzt.

Gibt es / kennst du Foren, die mir auf diese Fragen antworten? Dass ich kein rechtsverbindliche Aussage bekomme, ist mir schon klar, doch ist es ja gerade bei Mietminderung üblich ohne Anwalt auszukommen. Ich werde sicherlich niemand anschwärzen, weil ich auf seinen Rat gehört habe und damit nicht gut gefahren bin.

 Berthelstal Experte!
08.07.2010 16:48

Mängel an dem gemieteten Objekt haben Sie unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, damit er diese beheben kann. Wenn der Mangel in einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird, können Sie Mietminderung geltend machen. Die zugigen Fenster vom letzten Winter vergessen Sie bis zum nächsten Herbst.

 Irieau
08.07.2010 17:04

Vielen Dank schon einmal für den Hinweis mit den Fenstern. Das sollte ich dann am besten demnächst dem Vermieter mitteilen damit er die zugigen Fenster anfangen kann zu beseitigen oder?

Für die Balkon und Gerüstgeschichte würde ich einfach auf zwei Monate kumuliert 20% der kommenden Miete nicht überweisen, also 10% pro Monat.
Das sollte doch sogar eher vorsichtig angesetzt sein, wenn man Baugerüst, Balkonunnutzbarkeit und Baulärm zusammen zählt, oder?

 Berthelstal Experte!
08.07.2010 19:14

Bei einer Mietminderung betrifft das nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten.

 Irieau
21.07.2010 15:48

Müsste in unsrem Fall die Miete mit Vorbehalt überwiesen worden sein, damit wir im Nachhinein mindern können? Können wir jetzt noch die Minderung schriftlich ankündigen und die Minderungen für die letzten Monate kumuliert von der nächsten Miete abziehen?

Bei uns konnte die Hausverwaltung ja keine Schritte ergreifen um die Störungen durch die Bauarbeiten zu verhindern - anders als bei zugigen Fenstern beispielsweise. Ist es dennoch nötig unter Vorbehalt zu überweisen und/oder Mietminderung anzukündigen? Wir haben nichts dergleichen gemacht. Können wir nun nicht mehr mindern?

 Irieau
24.07.2010 21:19

sind meine fragen hier irgend wie nicht angebracht oder unerwünscht?

 Irieau
04.08.2010 12:48

jo besten dank auch. großes kino

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