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Moonlight. hat diese Frage gestellt
Hi,

ich habe folgendes Problem. Ich ziehe zum 01.09.2011 mit meinem Freund zusammen, wohne aber im Moment noch zur Untermiete in einer WG. In der WG wohnen mein Mitbewohner und ich. Die Hauptmieterin ist die Mutter meines Mitbewohners. Im Juli habe ich ihm mitgeteilt , dass ich demnächst ausziehen werde.Eine Woche später hat er mir dann erzählt, dass seine Mutter die Wohnung eh bereits gekündigt hat. Auf die Frage, wann die Wohnung gekündigt wurde, erhielt ich als Antwort entweder zum 01.09.2011 oder zum 01.10.2011. Ich habe mir also zum 01.09.2011 eine Wohnung gesucht. Letzte Woche habe ich erst erfahren, dass die Wohnung doch erst zum 01.10.2011 gekündigt worden ist. Da ich aber nicht doppelt Miete zahlen kann, habe ich mit meinem Mitbewohner abgesprochen, dass ich für den Monat September einen Untermieter für mein Zimmer suchen darf. Nachdem ich einen gefunden hatte, rief plötzlich die Mutter meines Mitbewohners an und meinte, dass sie nicht damit einverstanden wäre und ich hätte das mit ihr abklären müssen. Bisher war es aber immer so, dass ich alles mit meinem Mitbewohner direkt abgeklärt hatte und nicht mit seiner Mutter, da sich die immer kurz geschlossen haben. Von der Kündigung der Wohnung habe ich ja auch nur durch meinen Mitbewohner erfahren Was hätte ich machen sollen, wenn ich letzte Woche erst erfahren hätte, dass die Wohnung doch schon zum 01.09.2011 gekündigt wäre?

Muss ich nun die Miete für September zahlen, obwohl ich erstens von der Mutter nicht gekündigt wurde und zweitens der Kündigungstermin der Wohnung noch nicht feststand?

1 Kommentar zu „Auszug aus WG - Probleme mit dem Hauptmieter”

Bladder Experte! 30.08.2011 18:15

Grundsätzlich sind Kündigungen, ob von Hauptmietern oder Untermietern ausgehend, ausnahmslos schriftlich zu erklären.

Wenn der Hauptmieter seinen Vertrag kündigt, dann endet im Normalfall auch der des Untermieters. Dazu bedarf es aber ebenfalls einer Kündigung bzw. zumindest eines schriftlichen Hinweises an den Untermieter.
In dem hier geschilderten Fall wird der Hauptmieter Regresspflichtig, für alle Unkosten, die dem Untermieter durch diese Unterlassung entstehen.

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