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ansgarm74 hat diese Frage gestellt
Man bekommt vom Vermieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit einer Adresse. So geschehen. Nun kündigt man die Wohnung fristgerecht bis zum vierten des übernächsten Monats und wirft den Brief an der bekannten Adresse ein. Nun erfährt man aber, dass der Vermieter umgezogen ist, ohne eine Mitteilung an der Mieter zu machen. Ist die Kündigung gültig? Was muss man machen? Kann man trotzdem zu dem Termin ausziehen.

8 Kommentare zu „Kündigung Wohnung”

Forseti Experte! 17.12.2011 10:07

bis zum vierten

Ich meine mich zu erinnern, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag zugehen muss, um zum Ende des übernächsten Monats zu wirken.

und wirft den Brief an der bekannten Adresse ein.

Beweisbar, unter Zeugen, war ein Briefkasten mit dem Namen des Vermieters vorhanden?

Bladder Experte! 17.12.2011 10:20

>Zitat: Man bekommt vom Vermieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit einer Adresse. So geschehen. Nun kündigt man die Wohnung fristgerecht bis zum vierten des übernächsten Monats und wirft den Brief an der bekannten Adresse ein. Nun erfährt man aber, dass der Vermieter umgezogen ist, ohne eine Mitteilung an der Mieter zu machen. Ist die Kündigung gültig? Was muss man machen? Kann man trotzdem zu dem Termin ausziehen.<

Sie haben die Kündigung weder fristgerecht noch zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Termin ausgesprochen. Die Zustellung hat bis zum 3.Werktag zu erfolgen und der Vertrag endet dann zum Ablauf eines Monats.
Und möglicherweise ist die Kündigung noch in einen falschen Briefkasten geworfen worden! :)

Ja, was soll man dazu sagen?

Lesen Sie bitte mal § 573c BGB.

Forseti Experte! 17.12.2011 12:00

Die Zustellung hat bis zum 3.Werktag zu erfolgen und der Vertrag endet dann zum Ablauf eines Monats.

Aber auch das ist nicht richtig! Der Vertrag endet zum Ende des übernächsten Monats.

Bladder Experte! 17.12.2011 13:58

>>Die Zustellung hat bis zum 3.Werktag zu erfolgen und der Vertrag endet dann zum Ablauf eines Monats.

Aber auch das ist nicht richtig! Der Vertrag endet zum Ende des übernächsten Monats.<<

@Forseti,

wenn Sie nicht in der Lage sind einen Satz richtig zu interpretieren, dann sollten Sie besser gar nix sagen und nicht auch noch behaupten der andere User hätte da was falsches geschrieben.

Schönes WE

Forseti Experte! 18.12.2011 09:33

Ach, muss man Ihre Sätze jetzt auch noch interpretieren?
Und aus dem:"
und der Vertrag endet dann zum Ablauf eines Monats.

muss man sich den richtigen Monat nur noch heraus suchen, richtig?

Ich stelle wieder fest: Blablablabladder, Sie haben den richtigen Nick.

Bladder Experte! 18.12.2011 13:51

@Forseti,
auch dieser Beitrag gehört nicht zu Ihren Besten!

Er ist völlig überflüssig, zeugt von einer schlechten Auffassungsgabe und von schlechten Manieren.

Wie Sie wissen, haben das auch schon Fragesteller zu spüren bekommen!

meli-lou aktiver Benutzer 18.12.2011 17:28

Um hier mal Streit zu verhindern, Forseti:
Der Wortstamm "ein" wird im Deutschen sowohl als Zahlwort als auch als unbestimmter Begleiter genutzt.
Es war damit nicht 1 Monat gemeint, sondern dass besagter Vertrag immer zum Monatsende kündbar ist, also nicht zum 1. oder 4. sondern immer zum 30. bzw. 31.

Forseti Experte! 19.12.2011 11:45

Wir wollen doch nicht unterstellen, dass der Fragesteller seine Wohnung zum 4. des übernächsten Monats gekündigt hat. Hier dürfte doch wohl der 4. November gemeint sein, der ja der dritteWerktag des Monats war.

Und wenn ich bei der Benennung eines Zeitraums den Begriff "ein" benutze, dann doch wohl nicht, um irgendeinen Termin in der Zukunft zu definieren.

Aber Bladder ist nun mal der Meinung, dass er die Weisheit ums Mietrecht mit Löffeln zu sich genommen hat. Leider hat er nicht bemerkt, dass es Schaumlöffel waren.

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