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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Betreff: Mieterrechte bei Kompletsanierung

Hallo wir benötigen Hilfe
Wir wohnen in einem Mietshaus, welches in Kürze komplett sanierte werden soll. Es soll eigentlich alles gemacht werden innen und außen. Während der Baumaßnahmen ist ein bewohnen der Räume nicht möglich. Nach der Sanierung wird die Miete sich ca. verdreifachen. Zusätzlich ist ein Mieter erst vor einem ¾ Jahr eingezogen und hat ca, 2/3 der Wohnung neu renoviert.
Problem 1: Wir würden gern ausziehen, da wir die Mieteerhöhung nicht finanzieren können. Ein Auszug und eine erneute Renovierung gehen aber auch über unsere finanziellen Verhältnisse. Welche Möglichkeiten haben wir?
Problem 2: Ersatzwohnung über Vermieter? Wann und unter welchen Bedingungen muss uns der Vermieter zumindest für die Zeit des Umbaus eine Wohnung zur Verfügung stellen? Und wer trägt die Kosten für den Umzug? Wie ist es mit Folgekosten wie Nachsendeauftrag, Telefonummelden…?
Ich weiß dass, wir im Prinzip die Sanierung dulden müssen, aber wie wird mit den Kosten umgegangen die dem Mieter dadurch entstehen? Welche Rechte haben wir als Mieter?


Danke für Eure Hilfe!

1 Kommentar zu „Betreff: Mieterrechte bei Kompletsanierung”

Susanne Experte!

Für alle Kosten, die während der Sanierung entstehen, muss der Vermieter aufkommen. Sollten Sie aber von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, muss der Vermieter nicht für die Umzugskosten aufkommen. Sind Sie erst vor kurzem eingezogen, ohne dass der VM Sie von seinen Absichten zur Sanierung informiert hat, aber davon auszugehen ist, dass er die Absicht schon hatte, kann man durchaus versuchen auf Schadenersatz zu klagen.

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