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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen
Unser Ex-Vermieter hat uns 4 Monate nach dem Auszug verklagt, da wir über 2,5 Jahre hinweg wegen Mängeln die Miete gekürzt haben. Die Mängel wurden zwar vom Vermieter anerkannt, jedoch nicht mit den üblichen Prozentzahlen, sondern weitaus weniger, wodurch jetzt ein Ausstand von knapp 6000 Euro geltend gemacht wird.
Der Minderung wurde einmalig im 05.2003 widersprochen - denn bis zum Auszug 2005 nie wieder.

Den 1. Prozeß haben wir verloren, nun wollen wir in die 2. Instanz zum LG

Und nun kommts: Wir sind im Mieterbund mit Rechtsschutz. Trotzdem zahlen die nicht, wegen sog. Vorvertraglichkeit. Der Mieterbund sagt ganz klar, wir haben bei Einzug gewußt, daß z.B. viele Kinder im Haus wohnen und mit Lärm zu rechnen ist. Weiter: wir haben bereits bei Einzug einen maroden Fahrstuhl vorgefunden und hätten damit rechnen müssen, daß dieser oft ausfällt. Wofür zahle ich denn jahrelang , wenn die das so auslegen??? Doch wohl nicht nur für die monatliche Zeitung??

Wie kann mann sich denn dagegen wehren? Der Anwalt will schließlich auch sein Geld haben! Selbst bezahlen können wir den Anwalt nicht - der Prozeßkostenhilfeantrag wurde nach dem 1. Prozess abgelehnt - normal muß sowas doch eigentlich vorher bewilligt/abgelehnt werden oder nicht

Letztendlich ist die NK Abrechnung aus 2005 noch nicht eingegangen. Muß der Vermieter ein evtl Guthaben trotz Klage auszahlen ( die Klage bezieht sich auf die Bruttokaltmiete)

Danke im voraus für die Antworten
Stichwörter: rechtsschutz + keinen + wegen + klage + mieterbund

1 Kommentar zu „Klage wegen Mietkürzung -Mieterbund gibt keinen Rechtsschutz”

Susanne Experte!

Und? Sammelt Ihr jetzt Spenden für die Klage oder einen Anwalt, ders umsonst macht?

Es ist allerdings klar: Wer wg. Kinderlärm die Miete mindert zieht auf jeden Fall den kürzeren.

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