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manny42 hat diese Frage gestellt
hallo liebe user
ich habe folgenes problem,zu lebzeiten meines vermieters hatte ich 3 mieten rückstand.waß ich schrieftlich vorliegen habe.nun ist mein vermieter verstorben.das erbe fiel nun an sein sohn der behautet nun ich hätte von januar bis septemer keine miete gezahlt was nicht stimmt das kann ich beweisen durch überweisungsquittung.des weitern untersagt er mir heizöl nun sitze ich im kalten ist das zulässig. ich bitte um hilfe euer manny42

1 Kommentar zu „fristlose kündigung”

Berthelstal Experte! 30.12.2009 06:59

Darf ich mir erlauben, Ihnen ein miserables Schriftdeutsch zu unterstellen.

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