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betriebskosten

 friedrich123 hat diese Frage am 28.11.2009 gestellt
Hallo zusammen

habe vo kurzem eine betriebkostenabrechnung für das jahr 2008 bekommen von meinem vorigen Vermieter. Wir haben dort von okt 2007 - okt 2008 gewohnt, wobei wir von 2007 (okt - dez) den beitrag bezahlt haben. Jetzt bekommen wir also die betriebkostenabrechnung von 2008 obwohl wir schon im okt 2008 ausgezogen sind. Ist das normal? Ich kenne mich leider mit sowas gar nicht aus, wäre deshalb sehr dankbar für tipps, darf ich widerspruch einreichen?

danke im voraus

1 Kommentar zu „betriebskosten”

 Berthelstal Experte!
28.11.2009 16:46

Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Wenn dieser am 31.Dezember 2008 endet, muß die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2009 bei Ihnen vorleigen. Also durchaus korrekt.

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