gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo , ich habe mal eine frage , die ich nicht in der suche gefunden habe .


Mir wurde vor einer Woche von meiner mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt.

Ich bin student und erst im März hier eingezogen . Also auch erst Telefon etc seid mai.


Bevor ich eingezogen bin habe ich extra gefrag , dass ich 4-5 Jahre hier wohnen wollte bis mein studium fertig ist , und mündlich sagte sie auch "kein problem , vorher hat auch ein student hier gewohnt"


Meine frage jetzt,

ist es möglich schadenersatz oder ähnliches zu bekomme,

da ich nicht einmal ein Jahr hier wohne ,
und nun hohe kosten auf mich wieder zukommen
telefon,internet ummelden
Möbelwagen ,
Bekannte die mir helfen (aus Leverkusen , 600 km fahrt )

Zudem muss ich im Februar raus, genau in der Zeit der Semesterprüfungen.


Die vermieterin ist nur eine Untervermieterin,


Ich danke schonmal im vorraus
Stichwörter: eigenbedarf + kündigung + wegen

Antworten

antwort von administrator am
Hab noch was vergessen ,

Sie sagte hier hätte ein Student vorher gewohnt, .


Nach den Nachbarn , hat aber ihr Mann hier gewohnt, zudem musste ausch ihr name an der Türe stehen und sie bekam immer post hier hin geschickt.

nicht verwerflich aber ihr Mann ist arbeitslos,,,,,,,,,


Ich hoffe ich bekomme wenigstens meine Kaution zurück

antwort von administrator am
Was heißt "die Vermieterin ist Untervermieterin"? Haben Sie ein Zimmer gemietet bei einer Mieterin??
Setzen Sie sich mit dem Hauseigentümer in Verbindung und fragen, ob das überhaupt erlaubt ist.
Diese können Untervermietung auch untersagen. Wenn das so wäre, könnte Ihr Vertrag für nichtig erklärt werden und die Dame darf nicht einfach so weitervermieten.

antwort von administrator am
Also das Haus gehört einer Baugenossenschaft , aber sie hat eine schriftliche Bestätigung, dass sie untervermieten darf.

Wurde mir auch ausgehändigt,

Ist eine 1 Zimmerwohnung, also eine eigenständige

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