gefragt von administrator am 30.11.1999
Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzen
Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzenDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.
Urteil des BFH
IX R 12/00
Wirtschaftswoche Heft 29/2003, Seite 108
