gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzen

Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.

Urteil des BFH
IX R 12/00
Wirtschaftswoche Heft 29/2003, Seite 108

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