edy
28.01.2010 17:06
Hallo dizzy99,
Wenn die Waschmaschine mitgemietet
wurde,also auch im MV steht,ist folgender
Link gültig:
(2) Unwirksamkeit bei Überschreiten von Höchstgrenzen,du müßtest also garnichts
bezahlen.
lg
edy
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.