gefragt von Lionel am 02.07.2008
Gasthermen Routine-Untersuchung
Hallo zusammen!Ich bin Mieter und wurde von meinem Vermieter dazu aufgefordert die Gastherme inspizieren zu lassen (aus Routine- es sind keine Schäden daran bekannt). Im Mietvertrag steht jedoch: "Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandsetzungen, das sind Schäden an Installationsgegenständen, Fenster und Tür bis 100 €." Das ganze würde mich um die 70-80 € kosten, aber da es keine offensichtlichen Schäden gibt bin ich der Meinung dass der Vermieter für die Kosten aufkommen sollte.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und Vielen Dank im Voraus
Michael
Antworten
antwort von Mietermini am 03.07.2008
Hallo Lionel,die Kosten für die jährliche Überprüfung der Gastherme gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung, sind also vom Mieter zu tragen.
Insofern bleibt es sich gleich, ob Sie die Wartung beauftragen und die Kosten gleich zahlen oder der Vermieter die Wartung beauftragt und diese Kosten dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegt.
Sie müssen diese Kosten in jedem Fall tragen.
Gruß Mietermini
antwort von Lionel am 07.07.2008
Vielen Dank schonmal für die Antwort! Eine weitere Frage hab ich aber doch noch: Im Vertrag steht nämlich auch: "Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandsetzungen bis 100?". Müsste der Vermieter die Rechnung dann übernehmen wenn die Wartung der Gastherme über 100? kostet? Mit Anfahrtsweg und dem "richtigen" Handwerker würde man da die 100? bestimmt zusammenkriegen.
antwort von Mietermini am 08.07.2008
Hallo Lionel,das sind zwei verschiedene Dinge.
Die Wartung der Gastherme gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten gem. den Bestimmungen der Betriebskostenverordnung.
Davon zu unterscheiden ist eine Reparatur (Instandsetzung) der Therme, diese Kosten trägt der Vermieter.
Gruß Mietermini
