Bladder
28.03.2011 13:13
Von solchen Wohnklos sollte man die Finger lassen!
Aber ernsthaft:
Sie mieten wie gesehen! Entweder Sie können mit dem Zustand leben oder Sie lassen es.
Es könnte möglicherweise ein Abkommen mit dem Vermieter getroffen werden, dass man z.B. auf X Monatskaltmieten verzichtet und dafür die Renovierung durchführt.
Eine Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter für Forderungen aus dem gesamten Mietverhältnis.
Sie darf in 3 Monatsraten gezahlt werden.
Sie ist vom Vermieter insolvenzsicher und verzinslich anzulegen. Die Anlage ist dem Mieter nachzuweisen.
jonny22
28.03.2011 14:51
Hallo,
danke für die Antwort.
Das am Ende ich die Reparaturen machen würde wäre für mich okay.
Nur fehlt mir halt so die Balance der Vermieter vermietet einfach weiter
ohne was zu tun und wenn ich die Wohnung verlasse hab ich alles gemacht.
Wenn ich einziehe renovier ich ja alles und lass nicht die Türen ungestriechen.
Wie kann man da am besten Verhandeln das ich evtl. einen Monat Mietfrei
für Renovierungsarbeiten bekomme plus eine Zahlung/Beteiligung
an Arbeitsmaterial oder so?
Bladder
28.03.2011 15:39
>Zitat:Wie kann man da am besten Verhandeln das ich evtl. einen Monat Mietfrei
für Renovierungsarbeiten bekomme plus eine Zahlung/Beteiligung
an Arbeitsmaterial oder so?<
Das ist Ihrem Geschick überlassen.
Es kommt natürlich auf den Mietvertrag an und wie umfangreich die Arbeiten sind.
Berthelstal
28.03.2011 16:13
Das wäre ein gangbarer Weg.
D-D-I
29.03.2011 19:44
Hallo Jonny22,
als Tipp kann ich Ihnen noch folgende Information mitteilen.
Und gemaess Ihrer Darstellung kann der Paragraph 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsabschluss oder Annahme. ...so stehen Ihn Rechte wie Mietminderung nicht zu... . Das bedeutet, dass dieses Problem (der Mangel und Zustand der Wohnung) am besten schriftlich fixiert werden sollte. Entweder der Vermieter verpflichtet sich den Schaden zu beseitigen oder Sie verhandeln so, dass Sie fuer die Maengelbeseitigung entschaedigt werden.
Sollte erstgenanntes trotzt schriftlicher Vereinbarung nicht erfolgen, dann haben Sie gemaess 536a BGB ein Recht auf Schadensersatz gemaess 536 BGB.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung (551 BGB) fuer den Vermieter. Sie dient der Sicherung der Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und aus ergebenden Ansprueche nach einer Kuendigung aus den Mietvertrag.
Mehr wie drei Monats (Netto) Miete darf der Vermieter nicht verlangen. In der Regel kann der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen, es ist aber auch moeglich die ganze Kaution vor Mietbeginn zu zahlen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I
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