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Von WG-Mitbewohnern gestellter Nachmieter sagt kurzfristig ab...

 micoud10 hat diese Frage am 02.12.2010 gestellt
moin zusammen. bin kürzlich kurzfristig aus meinem wg-zimmer ausgezogen. da ich auch den ort verließ, kümmerten sich meine ex-mitbewohner um die nachmietersuche & fanden auch jmd., der zum 01.12. erst zu-, dann aber kurzfristig absagte & nun geht die suche von vorne los... wer weiß, wie das mietrechtlich begründet ist, sind meine ex-mitbewohner nun in der ( auch finanziellen) pflicht, da sie den potentiellen nachmieter akzeptiert haben (wenn auch nur durch mündliche zusage) oder bleibt das weiter an mir hängen? vielen dank für rat!!!

2 Kommentare zu „Von WG-Mitbewohnern gestellter Nachmieter sagt kurzfristig ab... ”

 Balkonexperte Experte!
02.12.2010 16:35

oder bleibt das weiter an mir hängen?

Ja!

 Bladder Experte!
04.12.2010 10:56

Wenn Sie Mitunterzeichner des Mietvertrages waren, dann haften Sie solange, bis der Mietvertrag durch den Vermieter entsprechend geändert ist.

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