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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Beweiserleichterung bei Feuchtigkeit im Bau

Wer Gewährleistungsansprüche geltend macht, muss in der Regel das Vorliegen eines konkreten Mangels darlegen und beweisen. Insbesondere bei Baumängeln ist der Bauherr oft überfordert, Ursache und Umfang des Mangels im Einzelnen zu erklären und zu beschreiben. In derartigen Fällen sprechen die Gerichte dem Anspruchsteller nicht selten Beweiserleichterungen zu.

So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei der Darlegung einer mangelhaften Abdichtung genügt, wenn der Bauherr auf die Feuchtigkeitserscheinungen in dem Bauwerk hinweist. Er braucht weder das Scheitern von Nachbesserungsversuchen darlegen noch kann von ihm erwartet werden, dass er den genauen Weg aufzeigt, wie sich die Feuchtigkeit im Bauwerk ausgebreitet hat.

Urteil des BGH vom 17.01.2002
VII ZR 488/00
ZAP EN-Nr. 324/2002

1 Kommentar zu „Beweiserleichterung bei Feuchtigkeit im Bau”

Bernd Steinbach

Hallo,

bei dem Urteil geht es nicht um die Frage der Beweiserleichterung, sondern um die Frage, wie weit die Darlegungslast des Auftraggebers geht. Steht der Mangel im Streit, ist gleichwohl der Vollbeweis für das Vorhandensein des Mangels zu erbringen.

In dem hier entschieden Fall ist die Sache zurück verwiesen worden. Die Vorinstanz muss nunmehr den Mangel als ausreichend dargelegt zugrundelegen und erforderlichenfalls hierüber Beweis erheben.

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