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lori88 hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich habe am Freitag, den 16.12 einen Mietvertrag für den Februar unterschrieben. Dabei wohne ich dann für 5 Wochen zur Zwischenmiete in der Wohnung und habe nur ein Durchgangszimmer es handelt sich also um einen befristeten kurzzeitmietvertrag. Da muss der Mann, der in dieser Zeit noch da wohnt, immer durch, vermutlich zu Zeiten, zu denen ich noch schlafe. Ich wusste vor Abschluss des Mietvertrages, dass der noch da wohnt, dachte aber, dass mir das nichts ausmachen würde. Jetzt habe ich ein weitaus besseres Angebot bekommen, das nicht nur die Hälfte günstiger ist, sondern auch kein Durchgangszimmer wäre. Weiß jemand, ob ich aus dem Vertrag auch ohne die 3 monatige Kündigungsfrist rauskomme? Kann man den §580a I Nr. 1 BGB anwenden?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!

6 Kommentare zu „Kündigung Kurzzeitmietvertrag (5 Wochen) vor Einzug”

Bladder Experte! 31.12.2011 04:01

Sie haben nur für den Februar gemietet?
Ist das Zimmer möbliert gemietet?

Wenn Sie beide Fragen mit ja beantworten, dann stehen die 3 Monate nicht zur Diskussion.

Die Kündigungsfrist wäre 14 Tage zum Monatsende.
Die schriftliche Kündigung für den Monat Februar könnte bereits jetzt erfolgen.

Es sei denn, es wäre eine individuell andere Regelung getroffen.

lori88 31.12.2011 10:23

Guten Morgen!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Da muss ich meine Frage konkretisieren, das möbilierte Zimmer habe ich schon ab dem 30.Januar gemietet bis zum 04.März.
Ich hätte dann gem. §573c III BGB gekündigt, aber nun hat ich der Vermieter darauf hingewiesen, dass die Monatsmiete dennoch fällig werden würde, da das Mietverhältnis schon am 30. Januar beginnt.. oder würde es dann reichen, gehen, dass ich vor dem 15. Januar die Kündigung schicke?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Forseti Experte! 01.01.2012 10:41

Mietvertragsbeginn 30. Januar ist ja sehr eigenartig. Da Sie aber bis zum 15. Januar zum Ende des Monats kündigen können, sollten Sie die Kündigung am besten sofort beweisbar Ihrem Hauptmieter übergeben. Es wären dann lediglich für den 30. und 31. Miete zu bezahlen.

lori88 01.01.2012 18:17

Es ist deswegen der 30., weil es ein Montag ist und mein Praktikum da beginnt.
In dem Vertrag stehen beide Vermieter drin, aber unterschrieben hat nur einer, reihct es dann, wenn ich an denjenigen adressiere, oder soll ich beide nennen?
Muss ich nur auf Verlangen die Miete für diese beiden TAge zahlen oder unaufgefordert?

Forseti Experte! 02.01.2012 09:45

Nennen Sie einfach beide Personen in dem Kündigungsschreiben und legen Sie am besten einen Verrechnungsscheck über die 2 Tage Miete bei. Miete ist eine Bringeschuld und wenn der Scheck eingelöst wird, dann haben Sie auch einen Beleg für die geleistete Zahlung.

lori88 07.01.2012 20:05

Der Vermieter hat mir nun mit einer Klage gedroht, da er laut anwaltlicher Beratung weiß, dass sicher die gesamte Miete im voraus fällig wird und ich sie bezahlen MUSS.
Sind Sie sich sicher bei Ihrer Auskunft? Will mir der Vermieter nur drohen?

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