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leyla hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe folgendes problem. ich habe 1998 meine wohnung bezogen und eine mietkaution von damals 1275DM an den vermieter überwiesen. 2002 wurde das haus in dem ich wohne zwansversteigert und der neue vermieter behauptet, ich hätte das nicht. dabei habe ich das in meinem alten mietvertrag schwarz auf weiss und auch die überweisungsformulare habe ich noch. ausserdem verbietet er mir meinen kellerraum so zu nutzen, wie ich möchte (ich musste z.b. mein altes sofa binnen 3 tagen entsorgen, wegen einer sogenannten brandschutzgefahr). er hat meinen keller sogar aufgebrochen, weil der vorbesitzer angeblich noch sachen darin hatte. und alles was der vorbesitzer des hauses nicht instand gehalten hat schiebt er jetzt auch noch mir in die schuhe (wie z.b. die defekte gastherme und die verzogene etagentür). das ist doch wohl echt nicht in ordnung, oder? er hat mir gesagt, weil ich ja von hartz4 lebe, ich solle doch zum amt gehen wegen der undichten fenster und das reparieren der gastherme soll ich auch selber zahlen, wenn ich damit ein problem hätte, weil er die ja erst vor einem jahr (selbst) eingebaut hat. ich weiss nicht wen ich sonst fragen könnte und hoffe sie können mir helfen. ach ja und ausserdem soll ich meinen hund abschaffen, obwohl mein alter vermieter mir erlaubt hat einen zu halten, in meinem mietvertrag steht sogar, das ich maximal 2 hunde halten dürfte.

mit freundlichem gruss
leyla
Stichwörter: kaution + vermieterwechsel

1 Kommentar zu „was passiert mit meiner kaution, wenn der vermieter wechselt”

Susanne Experte!

Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Damit kannst du von ihm auch die Kaution fordern, wenn das Mietverhältnis beendet ist, da Du ja nachweisen kannst, dass eine gezahlt wurde. Wenn er sich weigert, musst Du ggf. auf Auszahlung klagen.
Weiterhin darfst Du natürlich Deinen Hund behalten, insbesondere, wenn das sogar per Mietvertrag zugesichert ist. Mit dem Brandschutz und dem Sofa im Keller hat er aber recht, das solltest Du auch einsehen.
Trotzdem darf er Deinen Keller nicht aufbrechen, das ist Hausfriedensbruch. Bezüglich der Gastherme gelten die Vereinbarungen des Mietvertrags, ggf. gibt es dazu eine Kleinreparaturklausel? Ansonsten dem VM Mängel schriftlich melden und Frist setzen um Abhilfe zu schaffen.

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