Berthelstal
15.07.2011 22:00
Ihnen bleibt nur der Auszug, wenn Sie tatsächlich eine Besserung anstreben.
Das wird wahrscheinlich dann auch mehr Miete kosten. Es ist eben nicht alles beisammen. Den Zustand des Hauses kannten Sie bereits beim Einzug und da ist nichts zu mindern.
Eine Gebrauchsanweisung für Ärger und Denkzettel beim Vermieter bekommen Sie von mir nicht.
Bladder
16.07.2011 06:58
Grundsätzlich ist der neue Vermieter gesetzlich verpflichtet in die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten einzutreten.
Dazu gehören auch die mündlichen Absprachen mit dem alten Vermieter, sofern sie beweisbar sind.
Einen neuen Mietvertrag braucht der Mieter nicht abzuschließen.
Bei Verlust des vorhandenen Mietvertrages sollten Sie sich aber eine Kopie vom Vermieter besorgen.
Eine Hausordnung ist nur dann bindend, wenn sie mit dem Mietvertrag im Einklang steht.
Der neue Vermieter könnte zwar die Anschaffung neuer Katzen und Hunde verbieten, aber nicht die Abschaffung der vorhanden Tiere.
Mietminderungen können dann geltend gemacht werden, wenn ein erheblicher Mangel, der im Laufe des Mietverhältnisses auftritt und zu einer Verschlechterung des Wohnwertes führt, dem Vermieter gemeldet wurde.
Dann allerdings vom Tag der Meldung an bis zur Behebung dieses Mangels. Es bedarf dazu keiner Fristsetzung oder Genehmigung, da Mietminderungen per Gesetz (§ 536 BGB) eintreten.
Ich stimme meinem Vorschreiber zu, dass die Alternative in einem Umzug bestünde, wenn Sie nicht in diesem Vorhof zur Hölle Ihr Dasein weiterhin fristen wollen.
Es gibt aber auch Mietervereine, die sich recht kostengünstig mit solchen Problem befassen.
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