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Vermieterwechsel

 search hat diese Frage am 15.07.2011 gestellt
Hallo,bin neu hier und hab auch gleich mal ne frage.
ich, meine freundin und meine 5 jährige tochter wohnen seit 6 jahren in einem sanierungsbedürftigen mfh 8 parteien, dass durch die Insolvenz des eigentümers nun versteigert wurde.
wir haben nen stinknormalen mustermietvertrag, bei dem die haltung von hunden, der zustimmung des vermieters bedarf.
Der hatte auch nichts dagegen. unser neuer vermieter verbietet in einer, im treppenhaus aufgehangenen hausordnung, generell die haltung von hunden und katzen.

Frage: kann er uns rausschmeissen?
Frage: muss ich einen neuen vertrag unterzeichnen, wenn ich meinen alten verlegt habe?

da das haus und auch die wohnung es mal dringend nötig hätten, saniert zu werden und das haus 1 jahr zwangsverwaltet wurde, standen von 8 wohnungen 3 leer. die 4. wurde leer, als der neue vermieter fest stand.
unsere kaltmiete bewegt sich im normalen rahmen. allerdings ein rahmen, der für eine mängelfreie wohnung gilt.
es gibt mehrere mängel in der wohnung, die eine mietminderung zulassen würden.

das schlimme jedoch ist, dass er bis jetzt ( 4 mon.) nichts getan hat, das haus immer noch sehr runtergegekommen wirkt und er deshalb, frei nach dem Motto: besser einer wie keiner. das erstbeste asoziale gesindel in die leeren wohnungen einziehen lässt. asoziale gespräche im hausgang, komische gestalten, keiner arbeitet, 3/4 der leute sind vorbestraft, vor der tür und im hausgang wird mittags mit bierflasche rumgelaufen etc.etc. die miete kommt ja vom amt. für eine partei hat er die miete fürs amt teuerer angegeben , dafür soll sie die treppenhausreinigung übernehmen.

1.Frage: Was sind meine möglichkeiten etwas dagegen zu tun?
2.Frage: Falls der Vermieter wahrscheinlich zu seinem recht käme, wie kann ich ihn wenigsten kräftig dafür ärgern, damit ich ihm den ein oder anderen denkzettel verpassen kann?

Danke für die Mühe.
LG

2 Kommentare zu „Vermieterwechsel ”

 Berthelstal Experte!
15.07.2011 22:00

Ihnen bleibt nur der Auszug, wenn Sie tatsächlich eine Besserung anstreben.
Das wird wahrscheinlich dann auch mehr Miete kosten. Es ist eben nicht alles beisammen. Den Zustand des Hauses kannten Sie bereits beim Einzug und da ist nichts zu mindern.
Eine Gebrauchsanweisung für Ärger und Denkzettel beim Vermieter bekommen Sie von mir nicht.

 Bladder Experte!
16.07.2011 06:58

Grundsätzlich ist der neue Vermieter gesetzlich verpflichtet in die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten einzutreten.
Dazu gehören auch die mündlichen Absprachen mit dem alten Vermieter, sofern sie beweisbar sind.

Einen neuen Mietvertrag braucht der Mieter nicht abzuschließen.

Bei Verlust des vorhandenen Mietvertrages sollten Sie sich aber eine Kopie vom Vermieter besorgen.

Eine Hausordnung ist nur dann bindend, wenn sie mit dem Mietvertrag im Einklang steht.

Der neue Vermieter könnte zwar die Anschaffung neuer Katzen und Hunde verbieten, aber nicht die Abschaffung der vorhanden Tiere.

Mietminderungen können dann geltend gemacht werden, wenn ein erheblicher Mangel, der im Laufe des Mietverhältnisses auftritt und zu einer Verschlechterung des Wohnwertes führt, dem Vermieter gemeldet wurde.
Dann allerdings vom Tag der Meldung an bis zur Behebung dieses Mangels. Es bedarf dazu keiner Fristsetzung oder Genehmigung, da Mietminderungen per Gesetz (§ 536 BGB) eintreten.

Ich stimme meinem Vorschreiber zu, dass die Alternative in einem Umzug bestünde, wenn Sie nicht in diesem Vorhof zur Hölle Ihr Dasein weiterhin fristen wollen. :)

Es gibt aber auch Mietervereine, die sich recht kostengünstig mit solchen Problem befassen.

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