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Susanne
Wenn es sich hier um Eigentumswohnungen handelt, rechnet die Verwaltung mit den Eigentümern ab. Diese Abrechnung beinhaltet aber auch Posten, die nicht auf dem Mieter umlegbar (z.B. Verwaltungskosten) sind oder sogar ggf. nach MV nicht auf den M umgelegt werden können. Diese Abrechnung müsste also vom Eigentümer für den Mieter aufbereitet werden-wenn er das nicht kann muss er das machen lassen.
Schreibe Deinen VM an, also den Eigentümer, dann kannst Du ihn darauf hinweisen, dass Du eine Abrechnung verlangst, die zu Not auch eingeklagt wird. (wenn er's so nicht macht, kannst Du nur klagen)
Geht aber nur, wenn in Deinem MV definitiv eine NK-Vorauszahlung vereinbart ist und keine Pauschale!
Tomraid
Hallo Ihr beiden,
ich sehe es so, dass es sich hier um eine Betriebskostenpauschale handelt und nicht um eine Betriebskostenvorauszahlung. Das ist ein Unterschied.
Wenn im Vertrag o.g. steht, und die 120,- € auch, dann brauchste keine Abrechnung, weil mit dem Betrag alles abgegolten ist.
Hier kannste dich dann nicht beschweren. Handelt es sich jedoch um eine Vorauszahlung kannste so wie Susanne es schrieb machen.
MfG
34crmo4
Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Antworten. Ist laut Mietvertrag definitiv eine Vorauszahlung. Mal gucken, wie wir jetzt weiter vorgehen werden.
Gruß 34crmo4
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