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corvin.th hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe über 10 Jahre in einer Wohnung gewohnt. Jetzt will ich ausziehen, und der Vermieter will dass ich eine Schiebetür und einen Badschrank ersetzte Bzw. die Reparatur bezahle. Die Tür und der Schrank sind in der Wohnung gewesen und im Laufe der Zeit kaputt gegangen. Muss ich die Sachen ersetzen oder trägt das der Vermieter weil das eine normale abnutzung ist? (Der Schrank und die Tür waren billigdinger.)

1 Kommentar zu „Gegenstände des Vermieters ersetzen?”

Berthelstal Experte! 15.10.2009 22:50

Gegenstände des Vermieters müssen Sie schon ersetzen. Sie hätten die Entfernung nur in Absprache mit dem Vermieter durchführen können.
Wenn Sie um einen Ersatz nicht drumrumkommen, dann jedoch nur zum Zeitwert.

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