gefragt von administrator am 30.11.1999
kündigungsfrist mietwohnung
hallo,wohne seit 2 jahren in meiner wohnung in meinem mietvertrag steht "beide parteien verzichten auf
ordentliche kündigung innerhalb der nächsten 3 jahre - bis 08.06"
ich will so schnell es geht umziehen und habe nun gehört, dass dieser satz nach § 573 c Abs 4 BGB unwirksam ist und ich eine "normale" kündigungsfrist von 3 monaten habe.
stimmt das?
Antworten
antwort von administrator am
super forum!
antwort von administrator am
Hallo simonrules,die Kündigungsfrist mit drei Monaten besteht neben der [b:27e95]Kündigungsausschlussfrist von 3 Jahren[/b:27e95].
Kannst also nur versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen.
Viele Grüße
Volker
