gefragt von CU am 30.11.1999

Selbstauskunft

Hallo.
Darf der Vermieter,auch nachdem der Mietvertrag schon Unterschrieben ist,eine Selbstauskunft verlangen? Und kann das zum Problem werden?
Wir haben in den letzten fünf Jahren eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben und wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen..Wir sind gerade mitten in der Renovierung/Umzug und sind auf Grund dessen natürlich sehr verwirrt.Denn eigentlich wird sowas doch vor der Unterschrift geklärt.
Wäre nett,wenn uns da jemand helfen könnte.
Liebe Grüsse
CU
Stichwörter: selbstauskunft

Antworten

antwort von Susanne am
Ist der Vertrag von beiden (Mieter, Vermieter) unterschrieben, kann der VM auch keine Selbstauskunft mehr verlangen.

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