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Konsument hat diese Frage gestellt
Hallo.

Mein Problem ist etwas verzwickter.
In meinem Haus wohnt schon vor der Wende mein Vater. Er war selber der Eigentümer bis ca. 2000 .
Dann wurde es meine Mutter die es ca 1-2 Jahre später auf mich überschrieb.

Es existiert kein MV. Weder mündlich noch schriftlich in irgend einer Form.
Zahlungen an mich gibt es keine. Und seit neuestem zahlt auch keiner die Grundsteuer die jetzt an mir hängen bleibt. Um das ganze abzurunden ist das Objekt (2 Familienhaus mit Grundstück) noch belastet und der 4te Termin zur Versteigerung ist schon anberaumt.

Da es aber keiner besichtigen kann ohne weiteres wird es wohl in nächster Zeit auch nicht über den Tisch gehen.

Wie löse ich das Problem am besten. Klar RA einschalten dem Mieter einen Mietvertrag zuschicken den er bitte innerhalb einer Frist unerschreibt. Wenn das nicht erfolgt evtl. Kündigung schreiben. Aber... das ist ein langer Prozess der auch nebenbei noch Kosten verursacht die ich derzeit nicht decken kann.

Mit der Bank würde ich mir schon einig werden wenn da nicht noch so ein Troll im Haus wohnen würde.

danke für eure Anworten

4 Kommentare zu „Mieter ohne Mietvertrag”

edy Experte! 10.03.2010 21:27

Hallo Konsument,
Bist du der Eigentümer ( im Grundbuch ein-
getragen) ?
fordere doch deiner Mieter auf Miete und
NK zu zahlen.Wenn er 2 x im Verzug ist,
fristlos kündigen.
Entscheident hier,ob vielleicht Wohnrecht
besteht ? usw.

lg
edy

Konsument 11.03.2010 11:06

ja ich stehe im Grundbuch
bisher habe ich mich nicht getraut irgendwelche Forderungen zu stellen da bisher alle anfallenden Kosten vom Mieter getragen wurden

Wohnrecht besteht sicherlich da der Bewohner früher Eigentümer des Objektes war. Wenn ich jetzt anfange meine Vermieterrechte einzufordern wird mein gegenüber sicherlich auch seine Rechte geltend machen wollen, wie Reparaturen und dergleichen.

edy Experte! 11.03.2010 11:33

Hallo Konsument ,
Ist dieses Wohnrecht deines Vaters
notariell oder gerichtlich ihrgendwo
eingetragen?
D.h. aber anfallende NK usw.müßte er
schon tragen.
lg
edy

Konsument 11.03.2010 15:23

Nein ist es nicht. Aber er wohnt ja schon seit jahr und Tag dort. Wenn er Miete zahlen würde, könnte ich auch für Instandhaltungs/Reparaturkosten aufkommen. Aber ich denke er will das gar nicht und würde mir dann eher mehr Kosten verursachen als einbringen.

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