Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind Ende Oktober letzten Jahres ausgezogen. Damals wurde uns gesagt, dasss wir die NK-Abrechnung Anfang des Jahres 2005 bekommen. Zur Wohnungsübergabe hatten unsere Vermieter die Abrechnung von 2003 dabei, danach hätten wir 75 € wiederbekommen. Wir sind aber so verblieben, dass wir das Geld mit der neuen NK-Abrechnung ausgezahlt bekommen.

Mein Mann rief nun die alten Vermieter an, um zu fragen, wo die Abrechnung nun bliebe, da sie bis jetzt nicht da ist. Die Vermieterin berief sich darauf, das die Wohnungsverwaltung sich mit der Erstellung Zeit lasse, sie also keine schicken könnte. Nun habe ich hier im Forum recherchiert und gelesen, dass wir bis zum 31.12.05 warten müssten, wg. des Abrechnungszeitraums (hab ich das richtig verstanden?).

Nun forderte mein Mann von der Vermieterin, das Geld der Abrechnung 2003 wenigstens zu überweisen. Sie sagte aber plötzlich, sie wolle es erst einmal behalten, um es mit der neuen NK-Abrechnung zu verrechnen (angeblich würde auf uns eine Nachzahlugn zukommen, was wir aber nicht glauben). Ist das denn rechtens? Die Kaution haben wir am Tag des Auszugs gleich ausbezahlt bekommen, ich habe nur gelesen, dass der Vermieter einen Teil davon hätte iinbehalten können.

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.
Gruß
KatrinM
Stichwörter: nkabrechnung + auszug

0 Kommentare zu „NK-Abrechnung und Auszug”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.