Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Panno hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier und habe mich deswegen angemeldet.
Zur Sache.
Seit 1 Jahr wohne ich und meine Freundin in dieser Wohnung.
Damals gab es "nur" einen provisorischen Mietvertrag, indem nur meine Freundin drinsteht. September 2010 haben wir die Miete ausnahmesweise in Bar bezahlt, weil es nicht anders ging. Wir haben keine Mietschulden. Die nötige Quittung für Sep 2010 hat der Vermieter damals ANGEBLICH in den Briefkasten geworfen. Nur. Wir haben nie eine erhalten. Trotz mehrmaliger Aufforderungen, diese erneut auszustellen, gab er sie nicht. Nun haben wir eine Qiuttung auf Papier geschieben, die er unterschreiben sollte. Tat er auch. Nun gab er mir 5 Tage Zeit, auszuziehen. Darf der denn das? Wo soll ich nur hin? Ich habe doch keinen.
Darf er mir Hausverbot erteilen, trotz das ich nicht im Mietvertrag stehe?
Bitte helft mir.

Vielen Dank im voraus.

7 Kommentare zu „Darf Vermieter mir Hausverbot erteilen?”

mono Experte! 28.01.2011 19:37

Vorausgesetzt, Sie sind noch Lebensgefährte der Dame die im Hauptmietvertrag steht, so kann Ihnen ein Aufenhalt (auch ein permanenter) vom VM de Facto nicht versagt werden.

Panno 28.01.2011 19:42

Hallo. Vielen Dank für die Antwort. Ja, wir sind ein Paar :) Meine Partnerin ist Hauptmieter. Also darf er mir kein Hausverbot erteilen? Zumal er erst sagte, das er das der Anwältin mit dem haussverbot sagt und 5 min später sagte er, er bekomme mich auch so raus, ohne Anwältin. Drohung?

Bladder Experte! 28.01.2011 20:23

Der Vermieter könnte ihnen nur aus einem Grund Hausverbot erteilen, wenn Sie z.B. als Störenfried andere Mieter belästigen.

Hier hat eindeutig die Freundin das Hausrecht und sie bestimmt wer bei ihr wohnt.
Es gibt zwar die Verpflichtung, dass der Vermieter gefragt werden muss, aber dem Lebensgefährten ist die Erlaubnis zu erteilen.

Naja, es muss aber einen Grund geben, warum der Vermieter so reagiert.

Panno 28.01.2011 21:21

Hallo Bladder. Den Grund gibt es nicht. Es ist reiner Vorbehalt. Es ist wirklich nichts vorgefallen. Ich wollte die Quittung, weil sonst der Betrugsversuch nahe liegt. Nun hat er, eine von mir geschriebene Quittung unterschrieben. Und mir innerhalb 5 Tagen Hausverbot erteilt. Zumal hier wenig zusammenläuft. Kaputte Steckdosen. Schwitzwasser in jedem Fenster. Viele Leisten ab etc etc. ABer das ist hier ja nicht das Thema. Mir geht es nur darum, ob er mir Hausverbot erteilen kann.

Berthelstal Experte! 28.01.2011 22:21

Ein Hausverbot darf der Vermieter nicht erteilen. Das wäre nur bei einer unbeschränkten Verfügung des Hauses möglich. Durch den Mietvertrag wird diese Unbeschränktheit aber aufgehoben bzw. eingeschränkt. Den Drohungen sollten Sie gelassen entgegensehen.
Zumal er jetzt von einer Inanspruchnahme einer Anwaltin absieht. Sie hat ihm möglicherweise die Aussichtslosigkeit bereits klargemacht.

Panno 28.01.2011 22:30

Auch ihnen nochmal Hallo Berthelstal :) Ok. Vielen Dank für eure Antworten. Sofern er handgreiflich wird, mach ich eine Anzeige. Letzte Frage. Sollte ich trotzdem zur "Not" einen Anwalt aufsuchen?

Bladder Experte! 29.01.2011 09:29

Zur "Not", also vorsorglich, sucht man keinen Anwalt auf. Auch das kostet Geld. :)

Warten Sie einfach ab!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.