Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
tu2004 hat diese Frage gestellt
Ich habe im Okt. 2010 die NK-Abrechnung für 2009 erhalten, nachdem ich jahrelang keine Abrechnungen bekommen hatte. Die Abrechnung enthielt nicht umlagefähige Kosten. Dadurch entsteht für mich ein Guthaben. Dieses habe ich per Brief an meine Vermieterin angefordert, ebenso die NK-Abrechnungen für 2007 u. 2008. Dafür hatte ich eine angemessene Frist gesetzt. Die ist verstrichen. Was muss ich tun, um mir über Mietminderung mein Geld zurückzuholen? Wenn ich das Guthaben für 2009 hochrechne für 2007 u. 2008, steht mir ca. 1 Monatsmiete (warm) zu. Danke für jeden Rat, TU

2 Kommentare zu „Mietminderung”

Berthelstal Experte! 27.02.2011 18:29

Bladder Experte! 27.02.2011 19:26

Im Regelfall sind Guthaben aus NKA sofort auszahlbar. Hier sollte man etwas langsamer vorgehen, da ja zuerst eine Stellungnahme der Vermieterin abzuwarten wäre.

Eine Hochrechnung von Guthaben aus vergangenen Jahren führt nicht zu einem Anspruch. Hier ist der Vermieter auf seine gesetzliche Verpflichtung zur Abrechnung hinzuweisen und gegebenenfalls sollten diese Abrechnungen eingeklagt werden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.