gefragt von administrator am 30.11.1999

Ablieferungsnachweis für nebenkostenabrechnung

hallo,
mein ehemaliger Vermieter hat mir angeblich im november 2003 meine nebenkostenabrechnung für den zeitraum nach auszug (august 2002 -Dezember 2002) per post zugestellt. bei mir ist nichts angekommen, obwohl dem vermieter meine neue adresse nach dem auszug vorlag.

jetzt weiß ich, dass der vermieter eine nachweispflicht für die ablieferung hat. weiß vielleicht jemand, auf welche rechtliche grundlage (§§ etc.) sich dieses stützt?
vielen dank vorab und viele grüsse!
Corina

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

das der Vermieter den Eingang Nachweisen muß weiß ich auch, leider kann ich auch nicht §§ dazu finden ?

Ist aber wohl im BGB geregelt, nicht nur auf Vermieter-Mieter bezogen sondern allgemein - Schreiben muß im "Einzugsbereich" des Emfpängers gelangt sein !

gruß

antwort von administrator am
[quote="Anonymous":125b9]Hallo,

das der Vermieter den Eingang Nachweisen muß weiß ich auch, leider kann ich auch nicht §§ dazu finden ?

Ist aber wohl im BGB geregelt, nicht nur auf Vermieter-Mieter bezogen sondern allgemein - Schreiben muß im "Einzugsbereich" des Emfpängers gelangt sein !

gruß[/quote:125b9]

Trotzdem vielen Dank für die Bestätigung :-)))

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