Berthelstal
18.10.2010 14:18
Da haben Sie schon richtig vermutet. Es liegt wahrscheinlich an der alten Bausubstanz.
AmTage: Wir heizen aktuell am Tage auch auf Stufe 3 und haben 20 Grad Zimmertemperatur. Für uns ist das ausreichend ausreichend. Wenn Sie mehr möchten, dann Heizung höher stellen oder wärmer anziehen.
Nachts: Richtig warmes Bettzeug kaufen und Heizung abstellen. Spart jede Menge Heizkosten, welche Sie dann am Tage zulegen können und etwas mehr Heizungspower geben können.
Ansonsten bleibt Ihnen nur die Wahl zwischen Ausziehen oder warm anziehen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Umbauten hinsichtlich besserer Wärmedämmung vorzunehmen.
Balkonexperte
18.10.2010 14:24
Wohnungen haben in der Regel die Eigenschaft, dass sie abkühlen, wenn die Heizung ausgestellt wird (hat was mit Physik oder sonnem Kram zu tun)
Ob das normal ist in Ihrem Fall lässt sich online garantiert nicht überprüfen. Aber die Trockenbauwände können sicherlich nicht Schuld sein, denn die Außenwände dürften gemauert und nicht aus Gipskartonplatten sein.
Haben Sie sich bei Abschluss des Mietvertrages den Energiepass zeigen lassen. Da hätte Sie doch sehen müssen, wie das mit dem Heizen in dieser Wohnung bestellt ist.
AnZoMi
18.10.2010 14:45
hi,
danke erstmal für ihre antworten.
Auf den Energiepass warte ich heute noch.
Aber ist es nicht normal, wenn man Trockenbauwände einzieht das dort gleich mit gedämmt wird?
Weil so lange ist dieser Dachgeschosswohnung ausbau noch nicht ( laut anderer Mieter).
Außerdem stellt sich mir noch die frage:
ich habe jetzt seit 13:47Uhr die Heizungen (2 stück im Wohnzimmer ca. 35m²) auf 3 gestellt, hatte zu beginn 12°C im Wohnzimmer und jetzt um 14:36Uhr 15°C , dass sind ganze 3°C mehr innerhalb von 1er Stunde.
für mich nicht ganz logisch
AnZoMi
18.10.2010 14:55
ich möchte noch dazu anmerken, Über mir befindet sich noch ein Dachboden, wo auch wirklich nichts gedämmt ist, also keine Dämmung zwischen den Dachbalken.
danach kommt nur noch Demmung lose auf den boden gelegt und dann Rigips und das wars!
Bladder
18.10.2010 15:53
Nach DIN (Deutsches Institut für Normung) 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad, eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich.
Was das Mietrecht hergibt bezieht sich hauptsächlich auf o.a. Vorgaben, die aber auch nicht rechtsverbindlich sind.
Ihr Problem könnte nur dann durch den Vermieter gelöst werden, wenn Sie nachweisen, dass die Heizanlage diese vorgegeben Temperaturen nicht erreicht.
Ein Vermieter hat eine gesetzliche Verpflichtung zum Heizen. Aber da Sie auf die Wärmedämmung abzielen, können Sie nur mit relativ großem Aufwand (Sadchverständigenverfahren) versuchen dem Vermieter nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Umbaus die vorgeschriebene Wärmedämmung nicht eingebaut hat.
Sie haben diesen Mietvertrag geschlossen und müssen nun damit leben. Aber wenn Sie wollen, dann nur 3 Monate und Sie sind dieses kalte Loch wieder los.
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