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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Im Mietvertrag steht folgendes:
Die Kaution ist 3 Monate nach Beendigung und Rückgabe der Mietsache zuzüglich der angefallenen Zinsen unter Abrechnung evtl. Vermieterforderungen an den Mieter zurückzuzahlen.
Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten.

Meine Frag e zum zweiten Satz:
Mein Vermieter hat in seiner Kautionsabrechnung 185 EUR (von 491 EUR Gesamtsumme) mit Hinweis auf diesen Passus einbehalten. Ist dies rechtens? In dieser Höhe? Und wie lange kann er den Betrag einbehalten?


Vielen Dank im Voraus

0 Kommentare zu „Kautionseinbehalt für noch nicht feststehende Forderungen?”

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