Mietrecht Fragen für Stichwort "feststehende"

Kautionseinbehalt für noch nicht feststehende Forderungen?

Im Mietvertrag steht folgendes: Die Kaution ist 3 Monate nach Beendigung und Rückgabe der Mietsache zuzüglich der angefallenen Zinsen unter Abrechnung evtl. Vermieterforderungen an den Mieter zurüc...