Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
aliasxxxx hat diese Frage gestellt
Guten Abend.

Habe ein riesengroßes Problem.
Bin nun seit ca 1,5 Jahren als Mieter in einem 2 FH.

Heute ist unsere Junkers Gastherme ausgefallen. Nach Rücksprache mit Junkers ist wohl irgendeine Platine kaputt dies würde ca 250 bis 300 € kosten. In einem normalen Fall trägt ja der Vermieter die Kosten. Aber da Ich nun den Mietvertrag -genau- durchgelesen habe und dort geschrieben steht dass "der mieter 1 mal im Jahr die Gastherme auf eigene kosten Warten und Reinigen", Letztes Jahr kam ein Schornsteinfeger und hat irgendwas dort bei der Gastherme geprüft und ich dachte dass dies die Wartung und Reinigung der Gastherme wäre (wurde über die NK mir auch in Rechnung gestellt), im nachhinein also heute ist mir klar das dies nur ne messung war. Nun also habe Ich letztes jahr keine Wartung durchgeführt nun ist die Gastherme defekt. Was soll ich jetzt tun?
Dem Vermieter bescheid geben dass ein defekt der gastherme mit einer Rep.kosten rechnung von ca. 300 €, oder nun eine wartung durchführen lassen und den defekt feststellen lassen? Und es gibt eine Klausel im Mietvertrag die besagt das Reparaturkosten in höhe von 150,-- € vom Mieter getragen werden müssen. Wäre das nun der Fall, 150,-- € würde Ich auf jedenfall zahlen besser als 300,-€

Vor allem weil Ich diese Wohnung am DO kündigen will.

Bitte um dringende Hilfe, kann aucvh keinen Mieterverein kontaktieren hat nun Betriebsferien. :(

PLEASE HELP:

3 Kommentare zu „Dringend! Gastherme defekt keine Heizung kei9n Warmwasser”

Ghostraider Experte!

Du kannst doch nicht von uns oder mir verlangen das ich Dir sage das Du eine Wartung durchführen lassen sollst und dabei der Schaden festgestellt wird.

Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig und es muss soweit erst einmal feststehen das der Schaden durch eine nicht durchgeführte Wartung entstanden ist.

Dies muss Dir der Fachmann vor Ort beantworten.

Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Platine nur weil vielleicht eine kleine Staubflocke darauf liegt kaputt geht.

Der Vermieter oder Du soll jemanden zur Wartung bestellen und dann wirst Du sehen was kommt.

Wie gesagt, Reparaturen sind Vermieter Sache.

Gruß
ghost

Ghostraider Experte!

Ich denke mal das diese Platine auch bei einer durchgeführten Wartung den Geist aufgegeben hätte.

Nur woher wollen Sie wissen das diese Platine kaputt ist, wenn keine Wartung durch geführt wurde? ? ?

Erst bei einer Wartung kann man vielleicht feststellen das das ein oder andere defekt ist. (Ist so mein Gedanke)
Dies Kleinreparaturklausel tritt hier nicht in Kraft wenn die Reparatur über den in der Klausel festgesetzten Höchstbetrag geht, dann muss der Vermieter alles tragen.
Da nur der Vermieter für die in seinem Haus befindlichen Geräte und alle mit dem Haus verbundenen Einrichtungen zur Reparatur oder Wartung nötigen Handwerker bestellen darf, würde ich dem Vermieter sagen das er einen Handwerker bestellen soll der eine Wartung durchführen soll.

Ich würde sicherheitshalber noch mal beim Hersteller anrufen und fragen ob dieser Schaden auch nach einer durchgeführten Wartung aufgetreten wäre oder vermieden werden konnte.
Das gleiche würde ich den Handwerker fragen und ihn bitten mir dies dann schriftlich zu geben.

Gruß
ghost

aliasxxxx

danke für deine antwort.

Aber nochmals informationshalber in meinem Vertrag steht geschrieben dass ich einmal im jahr eine wartung der gastherme machen muss. Diese aber leider durch unwissen nichtb gemacht habe. nun is meine frage ob sich der vermieter darauf berufen kann dass ich die wartung und reinigung der gastherme nicht gemacht habe und deswegen dieser defekt auftrat. das is mir noch unklar. Bitte um schnelle hilfe sitze im kalten hier! :(

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.