gefragt von administrator am 30.11.1999

Schönheitsreparaturen

Ich habe in allen Räumen meiner Wohnung eine weiße Strukturtapete geklebt. Nun steht mein Umzug an und der Vermieter hat nach einer Wohnungsbegehung festgelegt, dass ich in einigen Räumen die Tapete erneuern und anstreichen soll, in anderen Räumen ein Anstrich genügt.
Im Mietvertrag steht, dass die Schönheitsreparatur das Tapezieren oder Streichen der Wände umfässt.

Kann mir der Vermieter nun vorschreiben, dass ich einige Räume auch neu tapezieren muss, obwohl die Schönheitsreparatur mit einem Anstrich erledigt wäre?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Stichwörter: schönheitsreparaturen

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