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hakuin hat diese Frage gestellt
Hallo, mein Vermieter teilt mir mit, dass er den Heizkostenabrechnungszeitraum auf 01.01.-31.12. umstellen wird (bisher tatsächlicher Heizzeitraum 01.05.-30.04.). Eine Begründung wurde nicht benannt.
Dazu sollen die Messgeräte "um den 31.12.2010 herum" abgelesen werden. Dann soll eine Abrechnung für einen gekürzten Abrechnungszeitraum 01.05.2010-31.12.2010 erstellt werden.
Die Ablesefirma teilt nun mit, dass die Ablesung der Messgeräte am 26.11.2010 stattfinden soll.
Zu diesem Sachverhalt 2 Fragen:

1) Muss ich die Änderung des Abrechnungszeitraumes akzeptieren?
2) Kann ich die Ablesung am 26.11.2010 verweigern.

Vielen Dank für die Antworten im Voraus
hakuin

2 Kommentare zu „Änderung Abrechnungszeitraum Heizkosten”

Berthelstal Experte! 16.11.2010 15:44

Nein, können Sie nicht. Wo sollte das auch hinführen, wenn jeder nach seinen Gutdünken den Abrechnungszeitraum festlegt.
Ein Schaden hinsichtlich einer unrichtigen Abrechnung entsteht Ihnen nicht.

Bladder Experte! 21.11.2010 09:57

zu 1) Ja, der Vermieter sollte dies aber begründen können - natürlich ist auch ein möglicher Hinweis im Mietvertrag zu beachten!

zu 2) Nein

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