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Vermieter im Recht?

 Shiva42 hat diese Frage am 20.11.2009 gestellt
Hallo, ich habe da mal eine Frage :
Wir haben im Wohnzimmer Laminat liegen, war schon da ist also praktisch mit gemietet.
Jetzt ist eine Blumenvase mit einem kleinen Haarriss langsam ausgelaufen und hat das Laminat aufquellen lassen. Wir haben den Schaden unserer Haftpflichtversicherung gemeldet und die hat nach dem Besuch eines Gutachters 1000 € an den Vermieter ausgezahlt. Leider hat unser Vermieter bis jetzt trotz mehrer Aufforderungen den Schaden nicht in Ordnung gebracht ( seit 2 Jahren ). Jetzt haben wir einige Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt aber die Miete immer, jetzt hat der Vermieter über den Hausverwalter ausrichten lassen das er die Reperatur erst machen lässt wenn wir unsere Schulden gezahlt hätten. Vor allem aber auf einen Schlag auf Raten lässt er sich nicht ein. Da aber das etwa mindestens 1300 € können wir das nicht.
Ist der Vermieter nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.
Sollten wir zum Anwalt gehen ?

LG
Shiva

1 Kommentar zu „Vermieter im Recht?”

 Berthelstal Experte!
20.11.2009 14:43

Da haben Sie was vermengt, was nicht zusammen gehört.
Die Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung sollten Sie schnellstens nachholen. Diese Kostenart hat mit der eigentlichen Wohnungsmiete nichts zu tun und dient lediglich der Bezahlung von Dienstleistungen, welche Ihr Vermieter für Sie bereitstellen muß.
Schäden an der Wohnung, welche der Vermieter nicht in Ordnung bringen läßt, können Sie nur über eine angemessene Minderung der Kaltmiete geltend machen.
Sie haben den Schaden infolge der Versicherungsleistung nicht mehr zu vertreten und können den Vermieter nun androhen eine Mietminderung vorzunehmen.

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