Berthelstal
20.11.2009 14:43
Da haben Sie was vermengt, was nicht zusammen gehört.
Die Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung sollten Sie schnellstens nachholen. Diese Kostenart hat mit der eigentlichen Wohnungsmiete nichts zu tun und dient lediglich der Bezahlung von Dienstleistungen, welche Ihr Vermieter für Sie bereitstellen muß.
Schäden an der Wohnung, welche der Vermieter nicht in Ordnung bringen läßt, können Sie nur über eine angemessene Minderung der Kaltmiete geltend machen.
Sie haben den Schaden infolge der Versicherungsleistung nicht mehr zu vertreten und können den Vermieter nun androhen eine Mietminderung vorzunehmen.
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