Hallo,
..darf zum beispiel ein Mieter ,eines EFH ,die darin erhaltenen Wohnräume weiter vermieten ?
PS: mit Genehmigung des Vermieters bzw. Eigentümer des Hauses
thx
Gecko
Guten Tag,- mich würde Folgendes interessieren.
Meine Mutti starb in diesem Jahr und ich mußte für ihre Wohnung (Vermieter ist DIE SOZIALBAU)aus meiner Tasche noch für 3 weitere Monate Miete zahl...