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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe bis März 05 in einer Altbauwohnung gewohnt, musste aber (aufgrund der Kündigungsfrist) bis Ende Juni noch Miete zahlen. Die Schlüsselübergabe fand Mitte März statt, so dass ich die Wohnung auch nicht mehr betreten konnte (wohne jetzt sowieso 600 km entfernt davon).

In diesem Haus war es so, dass kein verbauchsabhängiger Wasserverbrauch berechnet wurde (aufgrund fehlender Wasseruhren), sondern mittels einer Schlüsselverteilung der Gesamthauswasserverbrauch auf die Mieter verteilt wurde (in der Betriebskostenabrechnung).

Meine Frage: kann ich vom Vermieter verlangen, dass ich für den Zeitraum, in dem ich nicht mehr die Wohnung betreten konnte (ab April - Juni), keine Wasserkosten bezahlen muss (ich habe ja kein Wasser verbraucht)? Wie sieht es mit den anderen Allgemeinkosten aus?

Danke für die Hilfe.

Ciao Solsken
Stichwörter: betriebskosten + auszug

1 Kommentar zu „Betriebskosten nach Auszug”

Susanne Experte!

Nein, kannst Du nicht. Konntest Du ja auch vorher nicht während der Abwesenheiten. Auch wer länger im Urlaub oder im Krankenhaus ist muss auch die Nebenkosten bezahlen.

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