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Grundsteuer

Fragende hat diese Frage am 06.05.2009 gestellt
Hallo, habe folgendes Problem:
für von uns gemietete Haushälfte wird vom Vermieter Jährlich eine Grundsteuer "berechnet", d.h. er schreibt uns einen Brief, dass er z. B. 200€ bekommt. Einmal hate er nur 100€ gewollt und da bin ich ein wenig verunsichert gewesen und in der Nachbarschaft gefragt, was die wohl so zahlen für ein Grundstück bestimmter Größe. Es passt eher zu dem Betrag von 100€. Vermieter meint, sein Brief muss uns reichen. Es gibt keinen anderen Nachweis. Einen Bescheid von der Gemiende kann ich als Mieter nicht bekommen... Was soll ich nun tun? Einfach weiterhin die 200€ zahlen?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
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AMAyer Experte!
07.05.2009 08:36

Nein Sie werden nicht zahlen und somit den betrug durch Ihren VM stoppen. Sie haben ein Recht auf Einsicht der Belege. Dieses werden nun wahrnehmen! Teilen Sie dies dem VM mit und verweigern Sie die Zahlung bis zu Einsicht der belege.

AM

casi4711
24.06.2009 22:06

Danke für die Antwort, aber ich habe bereits den Grundsteuerbeleg in der Hand, meine Frage war allerdings, ob er diese generell umlegen darf sofern kein Hinweis im Mietvertrag enthalten ist, dass diese quadratmetermäßig umgelegt werden


Gruss

casi

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