AMAyer
07.05.2009 08:36
Nein Sie werden nicht zahlen und somit den betrug durch Ihren VM stoppen. Sie haben ein Recht auf Einsicht der Belege. Dieses werden nun wahrnehmen! Teilen Sie dies dem VM mit und verweigern Sie die Zahlung bis zu Einsicht der belege.
AM
casi4711
24.06.2009 22:06
Danke für die Antwort, aber ich habe bereits den Grundsteuerbeleg in der Hand, meine Frage war allerdings, ob er diese generell umlegen darf sofern kein Hinweis im Mietvertrag enthalten ist, dass diese quadratmetermäßig umgelegt werden
Gruss
casi
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