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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Abwasser
Dringt aus der darüber liegenden Wohnung Abwasser in das eigene Bad, ist eine Minderung von 20 % zulässig. (AG Hagen, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Stichwörter: abwasser

0 Kommentare zu „Abwasser”

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