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hara hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin vor über einem halben aus meiner alten Wohnung ausgezogen, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat.
Damals habe ich mit ihr vereinbart, dass sie meine Markise für 120€ abnimmt.
Diese hat sie bis heute nicht bezahlt mit der Begründung, dass sie die Betriebskostenabrechnung abwarten will und nur die Differenz zahlen.
Sie hat aber bei der Wohnungsrückgabe keine Zählerstände abgelesen (war ihr zu teuer).

Meine Fragen:
a) Kann man die BK-Abrechnung und die Zahlung für die Markise koppeln?
b) Kann sie mir überhaupt eine BK-Abrechnung in Rechnung stellen, wenn sie die Zählerstände nicht abgelesen hat?

Dann meinte sie jetzt heute (über 6 Monate später) telefonisch, dass wir damals die Wohnung nicht richtig gestrichen hätten und sie alles nochmal hätte streichen müssen und das dann sowieso die 120€ "auffressen" würde. Die Mängel kann sie doch eh nicht mehr anzeigen weil sie schon über 6 Monate her sind, oder?

Danke für eure Hilfe

5 Kommentare zu „Abnahme an BK-Abrechnung koppeln”

edy Experte! 12.02.2010 17:48

Hallo Hara,
a) man kann alles,
b)wenn du mit einem Guthaben rechnest,
dann bestehe auf eine Abrechnung.
Bei einer evtl.Nachzahlung würde ich nicht
darauf bestehen.
Wenn Sie keine Zählerstände hat,ist es Ihr
Problem.
Forderung von Schönheitsreparaturen nach
mehr als 6 Mt. siehe hier:

://www.kostenlose-urteile.de/BGH-zur-Verjaehrung-von-Schoenheitsreparaturen.news273.htm

Wurde die Kaution schon zurückbezahlt ?

lg
edy

hara 12.02.2010 17:59

Ja, die Kaution wurde schon komplett zurückgezahlt.
Also ich bin mir sicher, dass ich nicht 120€ mehr BK habe. Dementsprechend gehe ich von den vollen 120€ aus.
Aber wenn sie die Zählerstände nicht hat, da kann sie ja eh nichts von mir fordern oder wie sieht das dann aus?

Danke und Gruß,
hara

edy Experte! 12.02.2010 18:23

Hallo Hara,
Du kannst natürlich die 120€ sofort verlangen,oder du nimmst die Markise mit.
( hat mit NK-Abrechnung nichst zu tun).

Dann bestehst du auf eine ordentliche NK-
Abrechnung ( ohne Zählerstände dürfte dies
für die VM schwierig werden.)
Sie wird es sich überlegen.

lg
edy

Berthelstal Experte! 12.02.2010 19:05

Eine Betriebskostenabrechnung ist, wenn eine solche vereinbart wurde, in jeden Fall zu erstellen. Das sind ja nicht nur die Heizkosten.
Wenn keine Zählerstände abgelesen wurden, ist nach der Gradzahltabelle der Verbrauch zu berechnen.
Empfehle Ihnen eine persönliche Beratung vor Ort, wenn Sie die Rechnung erhalten.
Eine Erklärung zur Anwendung werde ich Ihnen hier nicht erklären. Diese Tabellen finden Sie im Internet.

hara 14.02.2010 11:52

Ok, vielen Dank für die Infos.
Sie meinte, dass die Abrechnung immer erst im Mai erstellt wird. Muss ich wirklich so lange warten?
Wenn die Vermieterin mir gekündigt hat, dann muss sie eigentlich die Abrechnung zahlen. Und eigentlich hab ich doch ein Recht auf eine schnelle Abrechnung oder?

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