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Critical hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir haben seit einigerzeit mieter in unserem hause untergebracht diese haben auch noch eine garage angemietet.

Und aufgrund der unregelmäßigen zahlungen haben wir die Garage gestrichen und ihr hof verbot erteilt.

Ist das soweit rechtens?

Würde mich über eine antwort freuen.

Eine kündigung haben wir schon zum 31.12 herausgegeben.
Haben jetzt aber eine zum 31.10 ausgedruckt und wollten sie abgeben geht das alles?

3 Kommentare zu „Unregelmäßige Zahlungen mal nur die Hälfte mal GAR NICHTS!”

Berthelstal Experte! 06.10.2010 16:00

Um eine halbwegs richtige Antwort zu geben, fehlen hier leider relevante Angaben.
Nur soviel: Wenn die Garage nicht Bestandteil des Wohungsmietvertrages ist, können Sie diese jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In der Regel 4 Wochen.
Ist das nicht der Fall gilt das Wohnrecht mit all seinen Tücken.

Critical 06.10.2010 16:55

Was werden den noch für info´s benötigt?

Bladder Experte! 06.10.2010 18:25

Eine Vermieterkündigung muss immer eine gesetzeskonforme Begründung beinhalten.

Mit welcher Begründung haben Sie denn gekündigt?
Grundlagen sind die §§ 543 und 573 BGB.

Und irgendwelche Mietobjekte einfach "streichen" geht natürlich überhaupt nicht!
Sonst schließe ich mich der Meinung Berthelstal an.

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