Gartenpflege
elfie321 hat diese Frage am 04.12.2008 gestellt
Hallo zusammen,
Wir haben unseren Mietvertrag auf den 31. Oktober gekündigt und sind schon in der neuen Wohnung. Wir haben jedoch Stress mit unserem früheren Vermieter wegen dem zum Haus gehörigen Garten.
In unserem Mietvertrag steht: "Der Mieter wird den Garten nach eigenen Vorstellungen pflegen"...mehr nicht.
Kurz nachdem wir den Vertragt gekündigt haben, haben wir unseren Vermieter auch informiert, dass wir drei Wochen in Urlaub gehen. Wegen Arbeitsstress sind wir ca. zwei Wochen vor dem Urlaub nicht dazu gekommen, uns um den Garten zu kümmern. Während unserem Urlaub wurden Bilder vom Garten gemacht.
Bei Rückkehr aus dem Urlaub, haben wir festgestellt, dass der Garten während unserer Abwesenheit komplett umgegraben wurde. Der Vermieter behauptet seit dann, wir hätten den Garten vernachlässigt und hat uns sogar als "Beweis" die aufgenommemen Bilder verschickt.
Vor der Kündigung hatte sich er allerdings in keiner Weise geäussert, mit der Gartenpflege unzufrieden zu sein.
Wir sind der Meinung, den Garten während dem Mietverhältnis gepflegt zu haben - Unkraut jäten, fegen und einige neue Pflanzen inkl. einen kleinen Rasen pflanzen, so wie einige der vorhandenen Mehrjahrespflanzen zurückschneiden.
Gestern haben wir einen Brief vom Rechstanwalt unseres Vermieters bekommen, indem behauptet wird, dass die "entsprechenden Gartenarbeiten von uns nicht durgeführt wurden und der Vermieter den Garten auf seine Kosten in ordnungsgemäßen Zustand bringen lassen musste." Der Vermieter habe dafür einen Betrag in der Höhe von 150 Euro aufgewendet.
Der Vermieter will jetzt, dass wir diesen Betrag komplett zahlen. Es wurde keine Rechnung vorgelegt, soweit es uns bekannt ist, wurde das Umgraben des Gartens vom Nachbarn durchgeführt.
Hat der Vermieter das Recht, diese Kosten auf uns zu schieben? Er hat uns tatsächlich nicht die Möglichkeit gelassen, den Gartenzustand zu diskutieren und eventuell zu verbessen, sondern hat einfach eine dritte Person während unserer Abwesenheit mit der Gartenpflege beauftragt. Wie weit darf der Vermieter bestimmen wie der Garten aussehen muss, wenn der Mietvertrag klar sagt: "nach eigenen Vorstellungen"?
Vielen Dank im Vorraus.