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reniargatnnos hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben heute unsere Kündigung (fristgerecht zum 30.04.09) per Einschreiben mit Annahme verschickt. Wenn mein Vermieter die Annahme verweigert muß ich ihm dann noch eine Kündigung ( zu Sicherheit) persönlich ( mit Zeuge ) übergeben ?

1 Kommentar zu „Zu 573 a (1) Nun haben wir (Mieter) auch gekündigt ”

Susanne Experte! 27.01.2009 21:07

Der Zeuge sollte das Schreiben lesen und auf der Rückseite des Umschlags unterschreiben, dann in den Briefkasten des Vermieters werfen!

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