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Fuchs87 hat diese Frage gestellt
Einen schönen guten Tag.
Mein Vermieter hat mir neulich ein Schreiben geschickt in dem geschrieben steht, dass alle Mieter eine einmalige Zahlung von 257 € zu zahlen haben. Dies wurde 1994 von der Genossenschaft so vereinbart. Da ich aber keinerlei Informationen im Mietvertrag stehen habe und mich auch an keine mündliche Absprache erinnern kann, halte ich diese aufforderung mehr als unseriös.

Ich hoffe ihr könnt mir sagen ob das rechtens ist oder einfach nur ein Versuch vom Vermieter an Geld ran zu kommen.

ps: Ich wohne seit 3 Jahren in der Wohnung

3 Kommentare zu „Zahlung einer genossenschaftlichen Eigenleistung”

forsetis Experte! 09.04.2013 17:50

Eine Wohnungsgenossenschaft ist der Vermieter, da gibt es keine Person, die sich Vermieter nennt. Klären Sie also zuerst, wer Ihr Vermieter ist.

Fuchs87 09.04.2013 20:28

Ja ich meinte damit das mir die Wohnungsgenossenschaft diesen Brief geschickt hat. Die Wohnungsgenossenschaft nennt sich "GWG Erfurter Spar und Bauverein e.G"

forsetis Experte! 10.04.2013 08:20

Als Mieter dieser Wohnung sind Sie auch gleichzeitig Genosse dieses Vereins. Darum sollten Sie sich vom Vereinsvorstand die Vereinbarung aus dem Jahre 1994 erklären lassen.

Da ich nicht Mitglied bin, kann ICH keine Antwort geben.

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