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Jojoh hat diese Frage gestellt
Einen schönen Donnerstagabend wünsche ich!
Ich habe ein Frage zu einer fiktiven Situation in dem einem Mieter "fristgerecht" gekündigt wurde.
Ich denke, die Frage(n) sollten relativ einfach zu beantworten sein.

Nehmen wir ein mal an Mieter A hat mit Vermieter B zum 15.10.2011 einen Mietvertrag für einen Proberaum (Gewerbefläche) abgeschlossen.
In dem Steht unter anderem:

"§ 3 Mietzeit

3.1 Das Mietverhältnis dauert zunächst 6 Monate, es beginnt am 15.10.2011 und wird bis zum 15.04.2012 abgeschlossen.

3.2 Das Mietverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mietzeit um jeweils 3 Monate, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten, zu jedem Termin, gekündigt wird.

3.3 Die Kündigung nach § 3.2 bedarf der Schriftform."


Gehen wir jetzt mal von dem Fall aus, der Vermieter kündigt dem Mieter am 24. Februar 2012...
dann stellt sich mir die erste Frage: Ist das wirklich "fristgerecht"?
Vom 24.2. bis zum 15.4. sind es offensichtlich keine 2 Monate.
Dass der Vertrag erstmals bis zum 15.4. abgeschlossen wurde, sollte ja keine Rolle spielen, da er sich ja theoretisch 2 Monate vor Ablauf schon verlängert hat, was meint ihr?

So viel da zu.
Ein weiterer zweifelhafter Aspekt am Verhalten des Vermieters ist, dass der Vermieter die Kündig nicht per Post (Einschreiben) verschickt, oder dem Mieter persönlich übergeben hat, sonder das Schreiben einfach in den gemieteten Raum gelegt hat.
Der Vermieter hat zwar laut Vertrag das Recht, den Raum zu betreten, aber das ist nicht das Problem... Viel mehr sollte man doch meinen, dass eine Kündig nicht einfach in den Raum gelegt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist...


Was könnte ihr mir zu dieser theoretischen Situation sagen?
Ich bin jedem sehr dankbar, der sich kurz die Zeit nimmt, seine Einschätzung zu geben!


Freundliche Grüße und noch einen schönen Feierabend!

4 Kommentare zu „Wurde dem Mieter hier fristgerecht gekündigt?”

Berthelstal Experte! 08.03.2012 23:41

1. Es ist ein Gewerbemietvertrag und die Bestimmungen über Wohnraummietverträge sind da nicht anwendbar.

2. Der Mietvertrag ist zeitlich befristet bis zum 15.4. und endet dort automatisch.
Wird im beiderseitigen Einvernehmen dieser Mietvertrag unbefristet weitergeführt, tritt § 3.2 inKraft.

Die Kündigung muß dem Vertragspartner zugehen.
Das Wie spielt keine Rolle.

Jojoh 09.03.2012 00:28

Hallo Berthelstal,

danke für die rasche Antwort!

1. Habe ich schon geahnt.

2. Also kann man sagen, die Kündigung ist nicht fristgerecht im Sinne von 2 Monaten.
Dennoch darf jede Partei zu jedem Zeitpunkt sagen, dass der Vertrag nicht verlängert wird?
Dann macht die Kündigungsfrist ja kaum Sinn bzw. bietet in bestimmten Fällen keinen Schutz...
Weil wenn der Vermieter berechtigt ist 6 Wochen vor Auslauf des Mietverhältnises zu kündigen bzw. das Verhälntnis nicht zu verlängern, dann darf er das theoretisch auch 1 Woche vor her. Oder wo wird hier die Grenze gesetzt? Ich dachte darauf bezieht sich die Kündigungsfrist ebenfalls...

Und dass das "Wie" keine Rolle spielt wundert mich auch.
Niemand kann von einem Mieter erwarte,n regelmäßig den Raum zubesuchen. Oder vielleicht übersieht der Mieter das Schreiben einfach (unabsichtlich). Und es könnte im Ernstfall auch niemand bezeugen, dass ein solches Schreiben je den Mieter erreicht hätte. Was mit der Post anders wäre...

Also noch mals vielen Dank für deine Antwort!
Eine gute Nacht wünsche ich!

Berthelstal Experte! 09.03.2012 08:00

Eigentlich ist eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt Nonsens.
Der Vertrag endet zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt.
Sinnvoll ist nur eine Verständigung mit dem Vermieter darüber, ob ein neuer Vertrag geschlossen werden soll oder nicht.

Jojoh 09.03.2012 11:51

Aha, okey, danke! :)

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