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bierjoern hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich hab folgende Frage: Meine Wohnung ist 15% kleiner als im Mietvertrag steht, das hab ich von einem offiziellen Vermesser bestätigt bekommen, und ich will daraufhin jetzt die Miete kürzen. Nun ist die Vermessung allerdings schon eine Weile her (ca.1 Jahr), und ich hab da erstmal nichts unternommen, hab´s vor mir hergeschoben weil ich den Konflikt mit dem Vermieter gescheut hab. Nun wollte ich´s aber in Angriff nehmen. Jetzt ist die Frage ob es ein Nachteil für mich ist dass die Vermessung schon länger zurückliegt. Irgendwo hab ich mal gehört dass ich dadurch, dass ich mich damals nicht sofort beim Vermieter gemeldet habe, quasi die zu geringe Grösse der Wohnung akzeptiert habe, und demnach für den Zeitraum von der Vermessung bis jetzt rückwirkend keine Erstattung der Miete bekommen könnte.

Kennt sich da jemand aus?

2 Kommentare zu „Wohnung zu klein - Zeitpunkt der Vermessung”

forsetis Experte! 19.04.2012 13:24

Begeben Sie sich vertrauensvoll in die Hände eines Anwalts für Mietrecht. Der wird wissen, in wie weit hier die regelmäßige Verjährung angewendet werden kann.

mono Experte! 19.04.2012 18:17

Wurde die Vermessung vom Vermieter beauftragt ?

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