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flat4 hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Tag

Ist es nach der jetzig gültigen Rechtsprechung gültig ?,
wenn im Wohnungs-Mietvertrag steht:

„Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malern.“

(Es ist der einzige Satz im Vertrag zu diesem Thema.)
Die Wohnung ist/war nicht tapeziert.
Die Wände waren beim Einzug vom Vormieter direkt auf den Putz weiß gemalert.

Welcher Paragraph ist anwendbar?

Sollte der Vermieter im Recht sein,
hat man als Harzt4-Empfänger rechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung für diese Leistung?
Wenn ja, wie ist das wo geregelt?

Danke vielmals
Grüße

1 Kommentar zu „Wohnung vom Mieter bei Auszug weiß zu malern?”

Berthelstal Experte! 12.07.2011 15:31

Meines Erachtens nach ist diese Festlegung durch das BGH gekippt worden.
Da dieser Passus den tatsächlichen Zustand der Wohnung in keiner Weise gerecht wird, käme das einer Fristenregelung gleich.
Sie können die Wohnung also besenrein übergeben.
Ob Sie bei einer möglichen Renovierung Anspruch auf Erstattung der Kosten haben, erfragen Sie dort, wo Sie diese Erstattung beantragen.

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