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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Meine Freundin und ich haben ab dem 1.8. eine kleine Wohnung gemietet und heute war die Schlüsselübergabe. Als wir die Wohnung zusammen mit dem Hausmeister betraten, waren wir erst einmal enttäuscht.
Die Wohnung hatte drei Jahre lang leergestanden und bei der Besichtigung vor drei Wochen auch entsprechend ausgesehen (Dreck, Spinnenweben usw.). Der Herd der EBK war an einer Seite nicht richtig abgedichtet bzw gewellt, sodass die Gefahr bestand, dass Wasser darunter läuft. Der Kühlschrank war in unbrauchbarem Zustand. Der Lampe über dem Spiegel im Bad fehlte die Blende/Abdeckung.
Der Makler, mit dem wir die Wohnung damals besichtigt haben, versprach uns, die Wohnung bei Einzug renoviert (Herd und Kühlschrank ausgetauscht, Bad hergerichtet) und sauber vorzufinden.
Aber heute sah die Wohnung noch genau so aus wie vor drei Wochen und der Hausmeister meinte, ausser dem Kühlschrankaustausch wird nichts mehr gemacht! Nicht mal wann der Kühlschrank genau kommt, konnte er/die Hausverwaltung uns sagen.
Als weiteren Mangel, der uns bei der Erstbesichtigung nicht aufgefallen ist, stellten wir fest, dass das Frontglas des Backofens beim Öffnen herausfällt. Der Hausmeister erklärte sich nur auf Drängen bereit, uns nach dem Einzug mit der Reperatur behilflich zu sein (das bezweifeln wir allerdings...)

Aber sonst? Er meinte, wenn der Makler uns die Wohnung in sauberem Zustand versprochen habe, solle er die Wohnung selbst herrichten und er werde sie nicht aufräumen und die Herdplatte sei ja funktionstüchtig und bedürfte deswegen keiner Reperatur (oder Austausch, wie man es uns versprochen hatte...)

Da nun Wochenende ist, konnten wir uns noch nicht mit dem Makler in Verbindung setzen, wüssten aber gerne, was los ist und was wir nun tun sollen. Wir sind uns auch unsicher, ob er überhaupt noch zuständig ist, da wir mit der Hausverwaltung heute einen (inhaltlich identischen) neuen Vertrag unterschrieben haben (zwangsläufig bevor wir in die Wohnung konnten) und sie meinte, den, den wir mit dem Makler unterschrieben hätten, könnten wir nun wegwerfen...

Müssen wir tatsächlich akzeptiern, dass uns die Wohnung entgegen der Versprechen des Maklers unverändert seit des Auszugs des Vormieters vor drei Jahren übergeben wurde?
Haben wir keinen Anspruch auf eine wenigstens besenreine Wohnung mit ungefährlicher Herdplatte, repariertem Backofen und kompletter Badlampe?
Und dann der Kühlschrank, der immer noch nicht ausgetauscht wurde.
Im Mietvertrag steht, die Wohnung enthalte eine komplette Pantryküche. Was haben wir für ein recht, wenn diese zum 1.8. aber nicht komplett und dazu tlw beschädigt ist?

So viele Fragen - wir würden uns freuen, wenn hier jemand wenigstens ein paar Antworten parat hat...

Gruss

Angelof
Stichwörter: unaufgeräumt + wohnung + zt + beschädigt + Übergabe

2 Kommentare zu „Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt”

fin Experte!

Das ist eine Menge Durcheinander und die Zeit drängt.
Den Maklervertrag würde ich noch nicht wegwerfen, sondern behalten. Am Montag würde ich gleich zum Anwalt gehen, der den Makler und Vermieter anruft oder zumindest anschreibt. M.E. ist der Makler hier schadensersatzpflichtig für eine unwahre Behauptung. Ist auf der anderen Seite wieder schwierig wenn der Makler Euch nur mündlich eine neue Ausstattung versprochen hat.
Eine Reinigung sollte selbstverständlich sein und die würde ich auch verlangen. Wird diese abgelehnt würde ich auf Kosten des Vermieters die Wohnung reinigen lassen, wenn auf Anmahnung nichts passiert.
Die Anmahnung würde ich aber einen Anwalt machen lassen, sonst passiert ewig nichts. Den Anwalt auch fragen, inwieweit er Chancen sieht von diesem Mietvertrag noch zurückzutreten.

Angelof

Hi,

erstmal danke fuer die antwort.

Also zuruecktreten vom Mietvertrag erst mal ausgeschlossen, da wir die Wohnung brauchen.

Die Kueche steht ja im Mietvertrag bereits drin, aber was genau heisst das dann fuer uns? Hauptsache Kueche egal in welchem Zustand? Oder gibt es da Konditionen die dem Vermieter vorschreiben wie in etwa die Kueche bzw die ganze Wohnung auszusehen hat?

Uns wurde ja gesagt sie wird noch gesaeubert und hergerichtet. Aber es hat sich ueberhaupt nichts getan nach der Erstbesichtigung. Heisst das jetzt Pech fuer uns? "Vermietet wie gesehen?" was koennen wir denn sonst noch machen?

Einen Anwalt koennen wir uns im Moment nicht leisten. Wie sieht es denn mit einem Gutachter oder so aus der sich das mal anschaut?

Koennen wir eigentlich mietverminderung beantragen, wenn der Kuehlschrank nicht bis zum ersten August wie versprochen eingebaut ist?

MFG

Angelof

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