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Anemone28 hat diese Frage gestellt
Folgender Sachverhalt:

Mieter beziehen im Februar 2011 eine 72qm große und unrenovierte Wohnung (Anbau), die von einer Hausverwaltung übergeben wird.

Im April 2011 bekommen die Mieter ein Anhörungsschreiben (§28 VwVfG NRW) vom Bauaufsichtsamt der Stadt, dass es für diese Wohnung keine Baugenehmigung gibt. Die Mieter werden gebeten die Fläche nicht mehr zu nutzen.

Frage 1) Wie sollten die Mieter nun vorgehen?

Frage 2) Was für Kosten und Verfahren kommen auf die Mieter zu, wenn sie die Wohnung nicht sofort räumen. (KÖNNEN, weil noch keine neue Wohnung gefunden)

Frage 3)Wäre der Beistand eines Anwalts sinnvoll?

Frage 4) Besteht die Möglichkeit, dass die Mieter auf Schadensersatz klagen können, da für die Wohnung sehr viel investiert wurde? Und wenn ja, wie hoch stehen da die Chancen?

Frage 5) Wäre es sinnvoll für die Mieter die Wohnung sofort zu verlassen (wohin auch immer....?) oder besteht die Möglichkeit innerhalb der Frist dort wohnen zu bleiben?

Frage 6) Bleibt die monatliche Miete bestehen, oder machen sich die Mieter ggfs. noch strafbar, wenn sie den Vermieter darin unterstützen die Fläche als Wohnfläche zu nutzen??

Frage 7) SOLLTE eine Baugenehmigung im Nachhinein beantragt werden (und das dauert ja sicherlich auch seine Zeit) dürfen die Mieter- in der Hoffnung, dass die nachträgliche Baugenehmigung durchgeht- so lange die Wohnung noch nutzen?

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche und schwer geschockte Grüße,

Anemone

4 Kommentare zu „Wohnen illegal?”

Balkonexperte Experte! 16.04.2011 15:24

Bitte mit dem Vermieter dieses Problem diskutieren. Kommt der nicht in die Spur, dann kann nur ein Anwalt, der sich mit Miet- und Baurecht auskennt weiterhelfen.

Bladder Experte! 16.04.2011 18:27

M.E.n. gibt es mit dem Vermieter nichts zu diskutieren.
Lediglich eine Anfrage an das Bauamt, ob sich aus der Nutzung der Wohnung um eine Gefährdung handelt, denn dann müsste man sofort ausziehen.

Der Gang zum Rechtsanwalt ist unumgänglich!

Balkonexperte Experte! 16.04.2011 19:02

Haben Sie den oben zitierten Paragraphen, bei dem es sich um die Anhörung Beteiligter handelt, überhaupt gelesen? Sicherlich nicht.

Bevor man einen Anwalt aufsucht, sollte doch der Vermieter zuerst gehört werden, oder sehe ich das falsch?

Bladder Experte! 17.04.2011 07:38

@Balkonexperte,
bevor Sie schon wieder Mutmaßungen anstellen, sollten Sie einfach auf dem Boden der Tatsachen bleiben und versuchen, dass gelesene vollständig zu verarbeiten. Dies gilt für meinen 5-Zeiler genauso, wie den § 28 VwVfG NRW.

Die logische Reihenfolge des Vorgehens des Mieters ist vorgegeben.

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