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Generell hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf einen Mangel, der bereits bei Mietvertragsabschluss bestanden hat. Ich wohne zur Miete in einer 2- Raumwohnung. Die diesjährig angefallenen Nebenkosten übersteigen die laut Nebenkostenabrechnung bereits gezahlten um 800 Euro. Dies ist auf einen Mangel an der Heizungsanalage zurück zu führen (worüber der Vermieter bereits informiert wurde). Wir wissen von den Vormietern nun, dass diese ebenfalls eine (noch) höhere Nachzahlung zu leisten hatten...aufgrund desselben Mangels. Nun ist der Sachverhalt so, dass der Mangel nicht behoben wurde, auf die aus ihm resultierenden hohen Nebenkosten nicht hingewiesen wurde und bei Vertragsabschluss vom Vermieter wissentlich ein falscher bzw nicht verursachungsgerechter NK-Betrag angegeben wurde. Welche § des BGB greift hier? Bzw bin ich verpflichtet trotzdem zu zahlen? Der Mangel wurde gemeldet und bisher (seit 3 Monaten) wurden vom Vermieter keine Maßnahmen eingeleitet, die dazu beitrugen, den Mangel zu beheben.
Für Hilfe und eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar!

1 Kommentar zu „Wissentlich verschwiegener Mangel bei Mietvertragsabschluss durch den Vermieter”

Forseti Experte! 28.01.2012 15:26

Heizkosten entstehen zum größten Teil (70%) durch den eigenen Verbrauch. Wie bei dieser Konstellation der Vermieter einen Mangel verschwiegen haben sollte, müssten Sie schon näher erläutern.

Und da Sie wegen der zu gering bemessenen Vorauszahlungen nach einem § fragen, hier die Antwort: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn25032004b.htm

Ihr Vermieter hätte auch keine Vorauszahlung fordern können, wie aus einem Urteil des BGH hervorgeht.

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