Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Werbung
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Gast
hat diese Frage gestellt
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Die Anfechtung wird wirksam, wenn die Erklärung dem anderen Teil zugegangen ist. Vgl. §
143 Abs. 1 BGB
.
Stichwörter:
anfechtung
+
erfolgt
+
mietvertrags
Frage melden
0 Kommentare zu
„Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?”
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Mietvertrags DDR, Doppelvermietung
Mängel beim Abschluß des Mietvertrags
Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung?
Anfechtung Mietvertrag nach Unterschrift wegen Inhaltsirrtum
Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum über Wert der Mietsache?
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
Abwasserstau
Experten gesucht Mietrecht, Baurecht
AGB-Kontrolle bei befristeter Arbeitszeite...
Namenschild und Briefkasten
Untermiete, nicht einziehen
BGH 2003-01-15 Zum Parteienwechsel durch R...
Rennfahrer muss Nutzungswert des ihm zur V...
Belegeinsicht Frist Belege pruefen
Neubau - Wohnung falsch gemessen, neuer Mi...
Decke hängt durch